Wertheim.Eine Frau wohnte 2018 zeitweise in Höhefeld und bestellte dorthin bei zwei Versandunternehmen Kleidungsstücke im Gesamtwert von 1244 Euro. Um nicht bezahlen zu müssen, verwendete sie jedoch die Namen anderer Personen.
Vorwürfe abgewiesen
Bei den Waren handelte es sich um Damenkleidung sowie Boxershorts für Männer.
Die Angeklagte war im März bei einer Bekannten in deren Höhefelder Wohnung untergekommen, polizeilich aber nicht gemeldet. Am 6. Juni 2018 schmiss die Bekannte die Beschuldigte raus, da sie eine Beziehung zu ihrem Verlobten begonnen hatte.
In der Verhandlung am Amtsgericht sagte die Angeklagte nun, sie habe weder die Bestellungen getätigt noch eine Vorstellung, wer dahinter steckt. Nach dem 6. Juni sei sie nicht mehr in Höhefeld gewesen. Die Bekannte ist inzwischen mit ihrem kleinen Sohn umgezogen.
Als Zeugin sagte sie, die Angeklagte habe nach dem Auszug angerufen und darum gebeten, Päckchen entgegen zu nehmen. Später sei sie noch einmal gekommen und habe ihre restlichen Sachen sowie die Päckchen geholt.
Ein Freund der Beschuldigten wollte diese als Zeuge entlasten. Er behauptete, er habe am 6. Juni 2018 die Angeklagte in Höhefeld mit dem Auto abgeholt, und danach sei diese nicht mehr dort gewesen.
Falschaussage zurückgenommen
Das kann aber laut Beobachtungen und Angaben weiterer Personen nicht stimmen.
So rief die Richterin den Freund erneut in den Zeugenstand und ermahnte ihn eindringlicher zur Wahrheitspflicht. Seine mögliche Strafe würde höher ausfallen als das, was der Angeklagten drohe. Der Zeuge räumte nun ein, dass der 6. Juni 2018 nicht der letzte Aufenthalt der Angeklagten in Höhefeld war. Da die Revidierung noch während der Verhandlung stattfand, bleibt dem jungen Mann ein Verfahren wegen Falschaussage erspart.
Die Beschuldigte ist drei Mal vorbestraft: Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtversicherungsschutz, wegen Urkundenfälschung und wegen fahrlässiger Einfuhr nicht zugelassene Feuerwerkskörper.
Im vorliegenden Fall räumte sie auf Anraten ihres Verteidigers schließlich den Betrug ein. Das Urteil ist rechtskräftig
Wegen Betrugs in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten in sechs Fällen verurteilte nun das Amtsgericht Wertheim die 24-jährige, inzwischen bei Böblingen wohnhafte Auszubildende zur Gesamtstrafe von 90 Mal 25 Euro. goe
August 10, 2020 at 05:00AM
https://ift.tt/33Gf3ra
Unter falschem Namen Kleidung im Internet bestellt - Fränkische Nachrichten
https://ift.tt/3dPi61H
Kleidung
Bagikan Berita Ini
0 Response to "Unter falschem Namen Kleidung im Internet bestellt - Fränkische Nachrichten"
Post a Comment